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Beide werden hierzu Freiheitsstrafen getroffen und der Schröder kann üblich bleiben.
Gleich wird seine Strafe nach Zulassung ausgefasst.
Bleibt Frau Ziegler. Sie durfte natürlich Herrn Schröder nicht einwickeln mit diesem Markierungswaffen.
Sie durfte ihn nicht betäuben. Das nennen wir gefährliche Körperfläche und Freiheitsverhauptungen.
Aber ich denke, sie wird glücklich davon kommen, wenn man sie in dem Kontext anschaut, in dem sie so agiert hat.